AGB´s Hundepension
§ 1 Geltungsbereich
Diese Vereinbarungen gelten für Verträge über die zeitweise Betreuung von Hunden sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Mobilen Hundeschule Nadine Eberhardt im Rahmen der zeitweisen Betreuung des Hundes.
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Hundepension bedeutet einen mehrtägigen Aufenthalt des Hundes, wobei der Hund über Nacht in der Betreuung der Mobilen Hundeschule Nadine Eberhardt verbleibt.
(2) Hundetagesbetreuung bedeutet, dass der Hund am selben Tag während der Öffnungszeiten gebracht und abgeholt wird und nicht über Nacht in der Betreuung der Mobilen Hundeschule Nadine Eberhardt verbleibt.
§ 3 Beratungsgespräch/Buchung
(1) Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung in der Hundepension durch den Kennenlerntermin (wenn gewünscht) der Mobilen Hundeschule Nadine Eberhardt eingehend informiert.
(2) Jegliche Besonderheiten, wie Verpflegung, medizinische Versorgung sind durch den
Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben. Der Hundehalter trägt dafür Sorge, dass alle Arbeitsmittel wie Medikamente, Pflegeutensilien, Halsband, Futter etc. rechtzeitig mit der Abgabe des zu betreuenden Hundes zur Verfügung gestellt werden. Reicht das Futter nicht, wird je nach Futtermenge und Art ein Aufschlag berechnet.
(3) Physische und psychische Besonderheiten oder Störungen des zu betreuenden Hundes sowie den Verdacht darauf, insbesondere aggressive oder ängstliche Verhaltensauffälligkeiten sind der Mobilen Hundeschule bei der Buchung mitzuteilen.
(4) Der Halter bestätigt, dass alle Informationen bezüglich des Hundes vollständig und wahrheitsgetreu sind.
§ 4 Vertragspartner/-abschluss
(1) Vertragspartner sind die Mobile Hundeschule Nadine Eberhardt und der Eigentümer/Halter des
Hundes. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Mobilen Hundeschule Nadine Eberhardt gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen.
(2) Die Anmeldung des Hundes kann persönlich, telefonisch, per WhatsApp oder per E-Mail erfolgen.
(3) Die Mobile Hundeschule Nadine Eberhardt bestätigt dem Kunden die Anmeldung schriftlich, telefonisch oder persönlich und teilt die anfallenden Kosten für die vom Hundehalter bei Anmeldung gewünschten Leistungen mit.
(4) Der Vertrag zwischen dem Hundehalter und der Mobilen Hundeschule Nadine Eberhardt kommt erst zustande, wenn die Mobile Hundeschule dem Kunden die Reservierung bestätigt.
(5) Die Anmeldung zur Tagesbetreuung muss einen Tag vor Abgabe des Hundes erfolgen. Ein Vertrag kommt bereits mit der Bestätigung der Mobilen Hundeschule Nadine Eberhardt, den Hund am gewünschten Tage in die Tagesbetreuung aufzunehmen, zustande. Die gewünschten Leistungen sind vom Kunden bei Abgabe des Hundes im Voraus zu bezahlen. Erfolgt keine Zahlung ist die Mobile Hundeschule Nadine Eberhardt berechtigt, die Aufnahme des Hundes zu verweigern.
§ 5 Leistungen
(1) Die Mobile Hundeschule Nadine Eberhardt ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten, den Hund bei Abgabe in die Obhut zu nehmen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Betreuung des Hundes und die vom Kunden für den Hund in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Mobilen Hundeschule zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Mobilen Hundeschule Nadine Eberhardt an Dritte.
(3) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer nicht mit ein. Laut §19 UstG muss keine Umsatzsteuer erhoben werden.
(4) Die Preise können von der Mobilen Hundeschule Nadine Eberhardt ferner geändert werden, wenn der Hundehalter nachträglich Änderungen der Anzahl der zu betreuenden Hunde, der Leistungen der Mobilen Hundeschule Nadine Eberhardt oder der Betreuungsdauer des Hundes wünscht und die Mobile Hundeschule Nadine Eberhardt dem zustimmt.
§ 6 Freier Auslauf
Während der vereinbarten Hundepensionsdauer gewährleistet die Mobile Hundeschule ausreichend betreuten Freilauf auf dem umzäunten Gelände zu verschaffen. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund dort ohne Leine geführt wird und übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden Risiken. Mit der Angabe sozialverträglich, willigt der Hundehalter ein, dass sein Hund mit anderen Hunden freien Auslauf auf dem Gelände bekommt.
§ 7 Impfungen, Krankheiten und Tod
(1) Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes, dass dieser über einen gültigen, seinem Alter entsprechenden, aktuellen Impfschutz verfügt. Hierzu gehören Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut, die weniger als ein Jahr und mindestens 4 Wochen alt sind. Impfungen gegen Zwingerhusten sind erwünscht. Der gültige, deutsche Impfausweis mit den eingetragenen notwendigen Vorsorgeimpfungen ist bei Abgabe des zu betreuenden Hundes vorzulegen und wird in der Mobilen Hundeschule Nadine Eberhardt hinterlegt.
(2) Besitzt der zu betreuende Hund nicht die aufgeführten Impfungen, ist die Mobile Hundeschule Nadine Eberhardt berechtigt, von dem Hundepensionsvertrag zurückzutreten.
(3) Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes außerdem, dass dieser gesund und frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten für andere Personen oder Tiere ist und innerhalb der letzten 4 Wochen eine Spot On Zecken-/Flohprophylaxe erhalten hat, sowie in den letzten 3 Monaten gegen Bandwürmer und Rundwürmer entwurmt wurde. Ansonsten behält es sich die Mobile Hundeschule Nadine Eberhardt vor, den Hund kostenpflichtig zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 € (s. § 13) mit den entsprechenden Mitteln zu behandeln. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Prophylaxen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Die Mobile Hundeschule Nadine Eberhardt übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus.
(4) Der Verdacht auf eine Erkrankung oder das Wissen über eine chronische Erkrankung bzw.
Behinderung des zu betreuenden Hundes und evtl. bestehende Therapien sind ausdrücklich vom
Hundehalter bei der Buchung bekannt zu geben. Die Hundeschule übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen. Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit oder einen Parasitenbefall mit, trägt der Eigentümer dieses Hundes die dadurch entstandenen Kosten, wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde und Personen oder anderer Tiere. Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen. Für diesen Fall kann von der Mobilen Hundeschule Nadine Eberhardt keine Haftung übernommen werden.
(5) Die Mobile Hundeschule übernimmt keine Garantie für die Gesundheit des zu betreuenden Hundes. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder deren Abklärung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Die Mobile Hundeschule Nadine Eberhardt ist berechtigt einen Tierarzt oder Dritten eigener Wahl mit der Behandlung zu beauftragen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.
(6) Verstirbt ein Hund durch Krankheit oder Unfall etc. kann mit Ausnahme von Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit kein Schadensersatz verlangt werden. Auf Wunsch, wird die
Mobile Hundeschule Nadine Eberhardt einen Tierarzt nach Wahl des Hundehalters beauftragen, um
die Todesursache festzustellen. Die entstehenden Kosten dafür gehen im vollen Umfang zu
Lasten des Hundehalters.
§ 8 Läufige Hündin
Der Hundehalter ist verpflichtet, die Mobile Hundeschule darüber zu informieren, dass seine Hündin
läufig ist bzw. während des Aufenthalts wird. Die Mobile Hundeschule Nadine Eberhardt berechnet
hierfür eine Zusatzleistung von 5 € pro Tag. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in die
Hundepension geben bzw. eine Hündin, die während des Aufenthaltes läufig wird, und dieses der
Mobilen Hundeschule verschweigen, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung
der Hündin während der Hundepensionszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.
§ 9 Haftung
(1) Der Hundehalter versichert, dass der in Betreuung gegebene Hund sein Eigentum ist und
eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht. Eine aktuelle Bestätigung der Versicherung ist
bei der Abgabe zu hinterlegen.
(2) Der Aufnahme des Hundes in die Betreuung erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Der Hundehalter haftet für die durch den zu betreuenden Hund verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.
(3) Die Haftung der Mobilen Hundeschule Nadine Eberhardt ist für Schadensersatzansprüche und
für jeden einzelnen Schadensfall entsprechend der Betriebshaftpflichtversicherung auf 1.000.000 € begrenzt. Sofern im einzelnen Schadensfall kein Versicherungsschutz besteht, beschränkt sich die Haftung auf 100.000 €. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, der Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Mobilen Hundeschule oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen und/oder für sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Mobilen Hundeschule oder
seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, bleibt hiervon ausgenommen.
(4) Für eigene mitgebrachte Gegenstände des Hundehalters wie Körbe, Decken, Boxen,
Spielzeug, Leinen, u. ä. übernimmt die Mobile Hundeschule Nadine Eberhardt keine Haftung.
§ 10 Vorzeitige Abholung
Der Hundehalter ist verpflichtet, eine Kontaktperson zu nennen, die die Mobile Hundeschule Nadine Eberhardt jeder Zeit nachrichtlich erreichen kann. Der Hundehalter bzw. die Kontaktperson wird durch die Mobile Hundeschule unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Sie wird des Weiteren benachrichtigt, wenn der zu betreuende Hund Aggressionsverhalten bzw. Angstverhalten zeigt, dass eine gefahrenlose Führung unmöglich macht. Der Hundehalter hat in diesen Fällen Sorge zu tragen, dass der Hund durch ihn oder durch die Kontaktperson gegebenenfalls abgeholt wird.
§ 11 Nichtabholung/Tierheim
Der Hundehalter verpflichtet sich, den in die Hundepension gegebenen Hund umgehend nach
Ablauf der vereinbarten Hundepensionsdauer abzuholen. Bei Nichtabholung wird der Hund nach
10 Tagen in ein Tierheim das die Mobile Hundeschule aussucht abgegeben. Die in diesem
Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt. Bis dahin verlängert sich der Vertrag am vereinbarten Abholtag automatisch, um bis zu 10 Tage. Für jeden zusätzlichen Tag ist der jeweilige Tagessatz zu entrichten. Die Mobile Hundeschule Nadine Eberhardt behält es sich vor den Hund gegebenenfalls anderweitig unterzubringen, wenn die Hundepension nach der vereinbarten Betreuungszeit ausgelastet ist.
§ 12 Bring- und Abholzeiten
(1) Die Hunde, die zur Hundepension kommen, können von Montag bis Sonntag jeweils in der Zeit von 7:00 bis 19 Uhr gebracht und abgeholt werden.
(2) Kann der Hundehalter die Abholzeit nicht einhalten, behält sich die Mobile Hundeschule vor den Nachtzuschlag in Höhe von zusätzlich 5,00 € zu berechnen. Eine Abholung ist dann auch in der Zeit zwischen 19.00 Uhr und 22.00 Uhr möglich. Kann der Hundehalter den Hund nicht bis 22 Uhr abholen, so ist eine Abholung erst wieder am Folgetag ab 7.00 Uhr möglich. Wir der Hund am Folgetag zwischen 7.00 und 8.00 Uhr abgeholt entstehen keine weiteren Kosten. Wird der Hund nach 8.00 Uhr abgeholt, so wird der Tagessatz von 25,00 € zusätzlich berechnet.
§ 13 Preise
(1) Der Hundehalter verpflichtet sich, den festgelegten Preis in Euro BAR oder per Vorab Überweisung zu bezahlen.
(2) Zusätzlich entstandene Leistungen wie Nachtzuschlag, Verlängerung der Betreuungszeit, Tierarztbesuche, etc. sind bei Abholung in bar zu bezahlen. Bei nicht Nachkommen der Zahlungspflicht behält sich die Mobile Hundeschule Nadine Eberhardt das Recht vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten.
(3) Die Preise können der Preisliste auf der Homepage www.hundepension-eberhardt.de entnommen werden.
§ 14 Leistungsstornierung/Leistungsreduzierung
(1) Reservierungen des Hundehalters sind für beide Vertragspartner verbindlich.
(2) Stornierungen sind bis 14 Tage vor Beginn des Aufenthaltes kostenfrei, wird die Buchung bis 7 Tage vor Aufenthaltsbeginn storniert, so fallen 75 % der Gesamtgebühr an. Erfolgt eine Stornierung unter 7 Tage vor Aufenthaltsbeginn des Hundes, so wird die gesamte Gebühr des vereinbarten Zeitraumes in Rechnung gestellt.
(3) Stornierungen bei Tageshunden sind bis 48 Stunden im Voraus kostenfrei. Erfolgt eine Absage innerhalb der 48 Stunden vor Betreuungsbeginn, so wird der komplette Tagessatz in Rechnung gestellt.
§ 15 Betriebsgelände
Der Kunde verpflichtet sich, das Betriebsgelände nur im halböffentlichen Empfangsbereich zu betreten. Alle Hunde sind bei Betreten des Betriebsgeländes grundsätzlich anzuleinen. Ein Zutritt zum weiteren Betriebsgelände einschließlich der Freiflächen ist ohne Einverständnis oder Aufforderung nicht erlaubt und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Benutzung der PKW-Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr.
§ 16 Kundendaten
Der Kunde erklärt sich bereit, dass die erhobenen Personendaten und sachbezogenen Daten in die Kundenkartei aufgenommen werden. Diese Daten werden ausschließlich für die professionelle Tierbetreuung genutzt und nicht an Dritte weiter gegeben. Die Mobile Hundeschule Nadine Eberhardt behält sich vor, während der Betreuung Fotos oder Videos aufzunehmen. Der Hundehalter des zu betreuenden Hundes erklärt sich mit der Veröffentlichung dieser Materialien durch die Hundepension auf der Homepage und anderen Medien einverstanden. Das Bildmaterial darf zu Werbezwecken genutzt werden.
§ 17 Ablehnungsrecht
Die Mobile Hundeschule Nadine Eberhardt hat die Entscheidungsbefugnis, Anfragen und Aufträge jeglicher Art ohne Benennung von Gründen abzulehnen.
§ 18 Schlussbestimmungen
Die Vertragssprache ist Deutsch. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen rechtswidrig oder ungültig sein oder werden, so bleiben die weiteren Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Mobile Hundeschule Nadine Eberhardt und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem gewollten rechtlichen und wirtschaftlichen Ergebnis der Vereinbarung der Vertragspartner am nächsten kommt. Eine solche Bestimmung gilt als vereinbart.